Sicherheitsfachkraft (w/m/d)
Die Verwaltung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist eine oberste Landesbehörde, die den Landtag Mecklenburg-Vorpommern bei der Erfüllung seiner umfassenden gesetzgeberischen und kontrollierenden Aufgaben inhaltlich und organisatorisch unterstützt.
Sitz des Landtages ist das Schloss zu Schwerin, inmitten des historischen Residenzensembles der Landeshauptstadt Schwerin, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
Zur Unterstützung unseres Haussicherheitsdienstes beabsichtigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sicherheitsfachkraft zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren einzustellen.
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Ihre Aufgaben
Wir suchen engagierte und aufgeschlossene Persönlichkeiten mit Berufsabschluss im Sicherheitsgewerbe oder Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe.
- Überwachen der Sicherheitstechnik
- Bedienen der elektronischen Gefahrenmeldeanlagen
- Alarmverfolgung bei verschiedenen Szenarien
- Kontrolle der Zugangsberechtigung
- Kontroll- und Streifengänge
- Durchführung von Personen- und Gepäckkontrollen
- Empfangsdienst für nationalen und internationalen Besucherverkehr
- Erteilen von Auskünften / Telefonvermittlung
- Absicherung und Betreuung von Veranstaltungen
- Begleitung von Besuchergruppen
- Plenardienst
- Brandschutz- und Ersthelfertätigkeit
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Ihr Profil
Wir erwarten von unseren Bewerberinnen und Bewerbern hohes Verantwortungsbewusstsein, absolute Zuverlässigkeit, ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit und gute Umgangsformen.
Grundlegende PC-Kenntnisse sind ebenso notwendig wie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie Englischkenntnisse.
Erfahrungen im Umgang mit Gepäckprüfanlagen, Durchgangsmetalldetektoren sowie Handsonden sind wünschenswert.
Ein Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bzw. der Unterrichtung nach § 34a GewO ist erforderlich.
Eine uneingeschränkte Wechselschichttauglichkeit (Früh-, Spät-, Nachtschicht) ist unverzichtbar.
Die Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V wird vorausgesetzt. -
Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bitte übersenden Sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (vollständiges Schulabgangs- und Ausbildungszeugnis, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse etc.).
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Herr Stefan Lang
Ansprechperson für Stellenausschreibung/fachliche FragenTel.: 0385 525-2012
E-Mail: personal@landtag-mv.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)