Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (w/m/d) einer Serviceeinheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Das Amtsgericht Wismar ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin. Zum Amtsgericht Wismar zählt auch die Zweigstelle in Grevesmühlen.
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Ihre Aufgaben
Ganzheitliche Bearbeitung aller in der Serviceeinheit anfallenden Tätigkeiten, u.a.:
• Fertigung von Kurz- und Langtexten (auch nach Phonodiktat)
• ganzheitliche Führung und Verwaltung der Verfahrensakten
• Fertigung von Protokollen
• Protokolldienst in Strafsachen beim Land- bzw. Amtsgericht
• Bearbeitung und Anschluss von Posteingängen
• Vorlage von Akten und Posteingängen an die zuständigen Dezernenten
• Führung des Fristenkalenders und der Aktenkontrolle
• Statistische Erfassung der Verfahren
• Ausführung von Verfügungen wie z.B. Terminladungen einschließlich Ladung ehrenamtlicher Richter
• schriftliche Mitteilung an Prozessbeteiligte, Prozessbevollmächtigte, Aktenanforderungen
• Ausfertigung gerichtlicher Entscheidungen
• Abwicklung Publikumsverkehr
• Beantwortung von Sachstandsanfragen
• Berechnung, Vergütung und Entschädigung nach dem JVEG, soweit übertragen
• Aufgaben des Kostenbeamten (GKG) und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit übertragen
• Abfertigung der Posteingänge und Postausgänge
• Archivarbeiten
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt grundsätzlich unterstützt durch eine IT-Fachanwendung. Akten werden konventionell in Papierform und in elektronischer Form geführt.
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Ihr Profil
Fachliche und persönliche Voraussetzungen:
Die Stellen können ausschließlich mit ausgebildeten Justizfachangestellten oder ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten besetzt werden.
Vorausgesetzt werden selbständiges und ausdauerndes Arbeiten, eine rasche und überdurchschnittliche Auffassungsgabe, fundierte EDV-Kenntnisse, überdurchschnittliche bis sehr gute Schreibleistungen. Erwartet werden belastbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch großem Arbeitsanfall gewachsen sind.
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Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
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Weiterführende Informationen
Vorbehaltlich des Vorhandenseins besetzbarer Planstellen soll vor Ablauf der Befristung eine Prüfung erfolgen, ob, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterbeschäftigung - unter Umständen im Beamtenverhältnis - erfolgen kann. Bewerberinnen und Bewerber dürfen daher zum 01.12.2022 das 40. Lebensjahr, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Ansprechperson(en)
Herr Justizamtmann Sven Lauschke
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 03841 4808830
E-Mail: sven.lauschke@ag-wismar.mv-justiz.de
Behörde: Amtsgericht Wismar
Sprechzeiten:
Mo-Fr (9.00 bis 11.00 Uhr) -
Lage der Einsatzdienststelle(n)