Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Das für Justiz zuständige Ministerium stellt zur jeder Zeit qualifizierte Jurist*innen für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gerne entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Proberichterdienst, der beide Berufsgruppen umfasst. Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit diese die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennenlernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.
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Ihre Aufgaben
Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Typische Aufgaben sind:
Richter*innen
- entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche u. a.
- entscheiden über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt
- bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer
- prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- leiten die Verhandlungen und hören die Beteiligten an
- vernehmen Zeugen, befragen Sachverständige
- helfen bei der gütlichen Klärung von Streitigkeiten und unterbreiten Vergleichsvorschläge
Staatsanwält*innen
- verfassen Anklageschriften und beantragen Strafbefehle
- entscheiden über Ermittlungsansätze und beantragen die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen, Telefonüberwachungen oder Untersuchungshaft
- wirken an der Hauptverhandlung beim Strafgericht mit, befragen Zeugen, stellen Beweisanträge und plädieren zusammenfassend
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Ihr Profil
- Bewerber*innen müssen die in § 9 DRiG geregelten Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
- Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mind. 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mind. mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis der schriftl. Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn die Leistungen in der schriftl. Prüfung erwarten lassen, dass mind. 8,0 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden überdurchschnittliche Leistungen im juristischen Vorbereitungsdienst erwartet.
- Bewerber*innen, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mind. 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
- Neben hoher fachlicher Kompetenz wird im Einklang mit § 9 Nr. 4 DRiG großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit u. ä. gelegt. Die sozialen Kompetenzen können Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
- Zusätzlich Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die o. g. Voraussetzungen gegeben sind.
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Das bieten wir Ihnen
- einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung
- sachliche und - im Falle der Ernennung als Richterin oder Richter auf Lebenszeit - persönliche Unabhängigkeit
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit vom ersten Tag an
- die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
- In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach den für die Beamtinnen bzw. Beamten des Landes geltenden Vorschriften gewährt.
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Ihren - schriftlich oder online - eingereichten Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Ablichtungen folgender Zeugnisse:
- erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der Zweiten juristischen Staatsprüfung)
- Ausbildungsstationen
- Arbeitsgemeinschaften
- Reifezeugnis
- ggf. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten bzw. wichtige Zusatzqualifikationen
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung, die die genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, in ein hier geführtes Verzeichnis aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.
Das Vorstellungsgespräch findet im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz statt. Auf der Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weitere Befähigung geforderten "sozialen Kompetenz".
Wir danken für Ihr Verständnis, dass postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert.
Datenschutzhinweise
Mit der Absendung der Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verwendet. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
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Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen folgen Sie bitten dem nachfolgenden Link:
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Ansprechperson(en)
Frau Natallia Dabergott
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 588-13101
E-Mail: Natallia.Dabergott@jm.mv-regierung.de
Behörde: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Herr Tilo Maschmann
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 588-13104
E-Mail: tilo.maschmann@jm.mv-regierung.de
Behörde: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz