Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (w/m/d) im Justizvollzug
Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne
Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren
Straftaten. Dieses Ziel kann nur durch das Zusammenwirken aller im Vollzug tätigen Berufsgruppen erreicht werden.
Neben umfassenden Fachkenntnissen, physischer und psychischer Belastbarkeit werden von Bediensteten im
Justizvollzug deshalb insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität undhohe kommunikative Kompetenz erwartet.
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Inhalte des Studiums
Während des Studiums wird insbesondere theoretisches und praktisches Wissen in den Bereichen
- Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug)
- Vollzugsverwaltung (z. B. Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung)
- Kriminologie
- Haushaltsrecht
- Beamten- und Tarifrecht,
- Betriebswirtschaftslehre
- Psychologie
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Gerichtsverfassungsrecht sowie
- Sozialrecht vermittelt.
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Ablauf des Studiums
Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht insgesamt aus einem Studium von 18 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Strafvollzug - in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeit (ebenfalls 18 Monate) in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Mit bestandener Laufbahnprüfung zum Diplom-Verwaltungswirt/-in (w/m/d) wird die Laufbahnbefähigung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (gehobener Dienst) erworben.
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Voraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil) oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- zum Zeitpunkt des Beginns des Studiums noch keine 35 Jahre alt, Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen noch keine 38 Jahre alt
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, charakterliche, geistige und körperliche Eignung)
- Erfahrungen im Justizvollzug sind wünschenswert
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Verdienst & Karrierechancen
Während des Studiums werden Anwärterbezüge sowie familienbezogene Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Nach dem Studium ist man als Fachbereichs- oder Abteilungsleiter (Tätigkeit mit Führungsverantwortung) tätig. Zunächst erfolgt die Vergütung nach A 9. Eine Besoldung bis zu A 13 ist möglich.
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Herr Uwe Rehfeld
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 58813224
E-Mail: poststelle@bjv.mv-regierung.de
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