Offener Studienplatz

Bachelor IT (w/m/d)

Zwei Frauen und zwei Männer sitzen und stehen gemeinsam um einen Laptop. Vor ihnen liegen Papiere. Eine Frau lächelt freundlich in die Kamera.
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Hochschule

Verschiedene Hochschulen
Wismar, Stralsund,
Rostock
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Ort(e) der praktischen Studienzeiten

Verschiedene Polizeidienststellen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

Anzahl Plätze
1
Bewerbung bis
15.11.2026
Studien­beginn
01.03.2027
Studien­dauer
2 Jahre
Ansprech­person(en)

Gestalte die digitale Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns mit!

Du interessierst dich für IT, möchtest Theorie und Praxis verbinden und suchst eine sinnstiftende Tätigkeit?

Dann bewirb dich um einen dualen Studienplatz bei der Landespolizei. Wir bieten dir eine spannende Zeit und eine aufregende berufliche Zukunft.

  • Inhalte des Studiums

    Im Rahmen deines Studiums wirst du gezielt auf eine spätere Tätigkeit in den IT-Bereichen der Landespolizei vorbereitet. Du erwirbst fundiertes theoretisches Wissen und praxisnahe Fähigkeiten, die du in spannenden Einsatzfeldern einbringen kannst.

    Bewerben kannst du dich, wenn du an der Hochschule Wismar oder Stralsund bzw. an der Universität Rostock bereits immatrikuliert bist und mindestens im 3. Semester einen der folgenden Studiengänge studierst:

    Hochschule Wismar:
    Wirtschaftsinformatik
    Angewandte Informatik - Multimediatechnik
    IT-Forensik (Fernstudium)

    Hochschule Stralsund:
    Wirtschaftsinformatik
    IT-Sicherheit und Mobile Systeme
    Softwareentwicklung/Künstliche Intelligenz

    Universität Rostock:
    Informatik
    Informationstechnik/Technische Informatik
    Wirtschaftsinformatik

  • Ablauf des Studiums

    Du studierst bereits einen der o. a. Studiengänge und beendest dein Studium regulär mit Ablauf der Regelstudienzeit. Die praktische Ausbildung, in der du dein erlerntes Fachwissen aus dem Studium erproben, erweitern und umsetzen kannst, erfolgt u. a. während der vorlesungsfreien Zeit eines jeden Semesters in verschiedenen Polizeibehörden im Land. Ein Anspruch auf Urlaub während dieser Zeit besteht selbstverständlich darüber hinaus.

    Nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums wirst du im LPBK, in einer der zwei Polizeipräsidien oder im LKA tätig. Hier kannst du die Theorie in die Praxis umsetzen.

  • Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • Immatrikulation an der Hochschule Wismar oder Stralsund bzw. Universität Rostock (mind. 3. Semester)
    • Interesse an IT und digitalen Technologien
    • Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken
    • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Eigeninitiative, Teamfähigkeit
    • Bereitschaft für eine mehrjährige Tätigkeit bei der Landespolizei nach Abschluss des Studiums (vertragliche Verpflichtung)

    Bei den Tätigkeiten innerhalb der Landespolizei handelt es sich um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, die eine besondere charakterliche Eignung voraussetzen. Daher gelten zusätzlich folgende Anforderungen:

    • Du bist bereit, dich für eine Verwendung bei der Landespolizei einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 SÜG M-V zu unterziehen.
    • Du gehst mit deiner Bewerbung diskret und zurückhaltend um.
  • Verdienst & Karrierechancen

    Für die Dauer des praxisintegrierenden dualen Studiums wirst du in ein Beschäftigungsverhältnis in Anwendung der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 16. Mai 2019 und in Anlehnung an den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz eingestellt und erhältst ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.670,- Euro brutto.

    Die im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Polizeibehörden entstehenden Fahrtkosten sowie die Auslagen für Unterkunft sowie der Verpflegungsmehraufwand werden nach Maßgabe der tarifrechtlichen Bestimmungen erstattet.

    Über das vereinbarte Entgelt hinaus werden grundsätzlich keine weiteren im Zusammenhang mit dem Studium und dem Lebensunterhalt anfallenden Kosten übernommen (z. B. Studiengebühren).

    Du verpflichtest dich vertraglich, nach Studienabschluss ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Landespolizei einzugehen (die Bindungsdauer richtet sich nach der Ausbildungsdauer, in der Regel fünf Jahre). Dein späterer Einsatz in einer der Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns erfolgt bedarfsorientiert und kann somit beispielsweise in Schwerin, Rostock oder Neubrandenburg sein. Auf eine wohnortnahe Beschäftigung wird geachtet.

    Nach dem Studium erhältst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dich erwartet ein sicheres Einstiegsgehalt nach Entgeltgruppe 11 TV-L bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen. Nach drei Jahren besteht die Aussicht auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter oder als Beamtin bzw. Beamter im Allgemeinen Dienst im Beamtenverhältnis auf Probe nach A 9 LBesG M-V möglich.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Du bewirbst dich mit einem aktuellen Leistungsnachweis sowie einer aktuellen Studienbescheinigung. 

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Ebenso begrüßen wir die Bewerbung von Menschen mit Schwerhinderung und ihnen Gleichgestellte. Bitte weisen Sie bereits im Anschreiben darauf hin. 

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. 

    Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Auswahlverfahrens verarbeitet; danach werden sie gelöscht.

    Datenschutzhinweise

    Die Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Nähere Informationen zur Landespolizei finden Sie hier: https://www.polizei.mvnet.de/

  • Ansprechperson(en)

    Frau Kerstin Weding-Mönch
    Ansprechperson für Fragen zum Auswahlverfahren und Studium

    Tel.: 0385 2070-2121
    Behörde: Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V