Offener Studienplatz

Bachelor IT (w/m/d)

Eine Gruppe junger Menschen sitzt nebeneinander, auf ihrem Schoß halten sie Laptops, Tablets und Papierunterlagen. Sie tauschen sich aus.
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Hochschule

Hochschule Wismar / Hochschule Stralsund
Philipp-Müller-Straße 14 / Zur Schwedenschanze 15
23966 Wismar / 18435 Stralsund
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Ort(e) der praktischen Studienzeiten

Verschiedene Polizeidienststellen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns sowie Verfassungsschutz in Schwerin

Anzahl Plätze
15
Bewerbung bis
31.05.2025
Studien­beginn
01.09.2025
Studien­dauer
3,5 Jahre

Gestalte die digitale Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns mit!

Du interessierst dich für IT, möchtest Theorie und Praxis verbinden und suchst eine sinnstiftende Tätigkeit?

Dann bewirb dich um einen dualen Studienplatz bei der Landespolizei oder beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Wir bieten dir eine spannende Zeit und eine aufregende berufliche Zukunft.

  • Inhalte des Dualen Studiums

    Im Rahmen deines Studiums wirst du gezielt auf eine spätere Tätigkeit in den IT-Bereichen der Landespolizei oder des Verfassungsschutzes vorbereitet. Du erwirbst fundiertes theoretisches Wissen und praxisnahe Fähigkeiten, die du in spannenden Einsatzfeldern einbringen kannst.

    Folgende Studiengänge stehen zur Auswahl:

    Hochschule Wismar:
    Wirtschaftsinformatik
    Legal Tech
    Angewandte Informatik - Multimediatechnik
    IT-Forensik (als Fernstudiengang)

    Hochschule Stralsund:
    Wirtschaftsinformatik
    IT-Sicherheit und Mobile Systeme
    Softwareentwicklung/Künstliche Intelligenz

    Bewerben können sich alle, die an einem dieser Studiengänge interessiert oder dort bereits eingeschrieben sind.

    Nähere Informationen zu den Studieninhalten findest du auf den Webseiten der Hochschulen Wismar und Stralsund.

  • Ablauf des Dualen Studiums

    Das Bachelorstudium dauert in der Regel 3,5 Jahre (7 Semester) und startet mit der theoretischen Ausbildung am 1. September 2025 an den Hochschulen Wismar und Stralsund. Die praktische Ausbildung, in der du dein erlerntes Fachwissen aus dem Studium erproben, erweitern und umsetzen kannst, erfolgt u. a. während der vorlesungsfreien Zeit eines jeden Semesters in verschiedenen Polizeibehörden im Land bzw. beim Verfassungsschutz. Ein Anspruch auf Urlaub während dieser Zeit besteht selbstverständlich darüber hinaus.

    Nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums wirst du im LPBK, in einer der zwei Polizeipräsidien, im LKA oder beim Verfassungsschutz tätig. Hier kannst du die Theorie in die Praxis umsetzen.

  • Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife*
    • gute Noten in Mathematik und naturwissenschaftlichen Fächern
    • Interesse an IT und digitalen Technologien
    • Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken
    • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Eigeninitiative, Teamfähigkeit
    • Bereitschaft für eine mindestens fünfjährige Tätigkeit bei der Landespolizei oder beim Verfassungsschutz nach Abschluss des Studiums (vertragliche Verpflichtung)

    * Steht dein Schulabschluss noch aus, muss diese Berechtigung bis spätestens zum Studienbeginn erworben werden.

    Bei den Tätigkeiten innerhalb der Landespolizei und beim Verfassungsschutz handelt es sich um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, die eine besondere charakterliche Eignung voraussetzen. Daher gelten zusätzlich folgende Anforderungen:

    • Du erklärst mit der Abgabe der Bewerbung deine Bereitschaft für eine Vorabüberprüfung deiner Person im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
    • Du bist bereit, dich für eine Verwendung bei der Landespolizei einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 SÜG M-V bzw. für eine Verwendung beim Verfassungsschutz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) gemäß § 10 SÜG M-V zu unterziehen.
    • Du gehst mit deiner Bewerbung diskret und zurückhaltend um.
  • Verdienst & Karrierechancen

    Für die Dauer des praxisintegrierenden dualen Studiums wirst du in ein Beschäftigungsverhältnis in Anwendung der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 16. Mai 2019 und in Anlehnung an den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz eingestellt und erhältst ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.400,- Euro brutto.

    Die im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Polizeibehörden entstehenden Fahrtkosten sowie die Auslagen für Unterkunft sowie der Verpflegungsmehraufwand werden nach Maßgabe der tarifrechtlichen Bestimmungen erstattet.

    Über das vereinbarte Entgelt hinaus werden grundsätzlich keine weiteren im Zusammenhang mit dem Studium und dem Lebensunterhalt anfallenden Kosten übernommen (z. B. Studiengebühren).

    Vor Beginn des Studiums verpflichtest du dich vertraglich, nach Studienabschluss für mindestens fünf Jahre ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Landespolizei bzw. beim Verfassungsschutz einzugehen. Dein späterer Einsatz in einer der Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns oder beim Verfassungsschutz erfolgt bedarfsorientiert und kann somit beispielsweise in Schwerin, Rostock oder Neubrandenburg sein. Auf eine wohnortnahe Beschäftigung wird geachtet.

    Nach dem Studium erhältst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dich erwartet ein sicheres Einstiegsgehalt nach Entgeltgruppe 11 TV-L bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen. Nach drei Jahren besteht die Aussicht auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter oder als Beamtin bzw. Beamter im Allgemeinen Dienst im Beamtenverhältnis auf Probe nach A 9 LBesG M-V möglich.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Du bewirbst dich mit deinem Schulabgangszeugnis bzw. den letzten beiden Schulzeugnissen, wenn der Schulabschluss noch aussteht.

    Sofern du bereits ein Studium begonnen hast, werden ein aktueller Leistungsnachweis sowie eine aktuelle Studienbescheinigung benötigt.

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Ebenso begrüßen wir die Bewerbung von Menschen mit Schwerhinderung und ihnen Gleichgestellte. Bitte weisen Sie bereits im Anschreiben darauf hin. 

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

    Mit Abgabe der Bewerbung wird eine Vorabüberprüfung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchgeführt.

    Zudem erfordert die Tätigkeit bei der Landespolizei eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 SÜG M-V bzw. die Tätigkeit beim Verfassungsschutz eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) gemäß § 10 SÜG M-V.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. 

    Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Auswahlverfahrens verarbeitet; danach werden sie gelöscht.

    Datenschutzhinweise

    Die Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Nähere Informationen zu den Studieninhalten findest du auf den Webseiten der Hochschule Wismar https://www.hs-wismar.de/ und der Hochschule Stralsund https://www.hochschule-stralsund.de/.

  • Ansprechperson(en)

    Frau Kerstin Weding-Mönch
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung und zum Studienablauf

    Tel.: 0385 2070-2121
    Behörde: Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

    Frau Christa Biesalski
    Ansprechperson für Fragen zum Auswahlverfahren

    Tel.: 0385 2070-2126
    Behörde: Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

  • Lage der Hochschule