Justizhelferin bzw. Justizhelfer (w/m/d)

Gesucht wird zur Verstärkung der Justizwachtmeisterei der Staatsanwaltschaft Schwerin eine aufgeschlossene und motivierte Mitarbeiterin bzw. ein aufgeschlossener und motivierter Mitarbeiter, die bzw. der bereit ist, sich abwechslungsreichen Aufgaben zu stellen.
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Ihre Aufgaben
Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Erledigung der nach der geltenden Dienstordnung - soweit dies nicht hoheitliche Aufgaben sind - für den Justizwachtmeisterdienst Mecklenburg-Vorpommern übertragenen Aufgaben.
Dazu gehören beispielsweise folgende Aufgaben:
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Dienstgebäude
- Besorgung des Schriftgutverkehrs (Aktenumlauf)
- Verwaltung weggelegten Schriftgutes (Archivverwaltung) und Mitarbeit bei der Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung von Schriftgut
- Bearbeiten des elektronischen und schriftlichen Posteingangs und -ausgangs
- Scan- und Kopierarbeiten
- Hausverwaltungsdienste (interne Umzüge, Auf- und Abbau von Büroinventar)
- Auskunftsdienst (Pforten- und Telefondienst)
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Ihr Profil
Sie verfügen über
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsstand
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit PC-Technik
- die Bereitschaft zur Leistung von Mehrarbeit/ Überstunden bei besonderen Anlässen
- die Bereitschaft zur Fortbildung.
Darüber hinaus sollten Sie körperlich belastbar, teamfähig und zuverlässig sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine offene und kommunikative Art mitbringen.
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Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Frau Zahnow
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 5302412
E-Mail: personal@sta-schwerin.mv-justiz.de
Frau Russow
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 5302413
E-Mail: personal@sta-schwerin.mv-justiz.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)