Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung durch die Leitende Oberstaatsanwältin in Schwerin

Im Folgenden informieren wir Sie nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin.

  1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
    Die Leitende Oberstaatsanwältin
    Personalverwaltung
    Bleicherufer 15
    19053 Schwerin
    Tel.: 0385/5302-413
    Fax: 0385/5302-444
    E-Mail: verwaltung@sta-schwerin.mv-justiz.de
  2. Den Datenschutzbeauftragten der Behörde, Oberstaatsanwalt Michael Gerlinger, können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
    Tel.: 0385/5302-309
    Fax: 0385/5302-444
    E-Mail: michael.gerlinger@sta-schwerin.mv-justiz.de
  3. Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für die Bewerbung erforderlich sind, gespeichert.
    Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten wird geprüft, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Gegebenenfalls werden im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung in Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese wesentlich sind, erhoben. Kommen Sie für eine Einstellung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
    Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ggf. spezialgesetzliche Normen (§ 3 Abs. 5 TV-Ärzte, § 3 Abs. 5 TV-Forst, § 4 TVA-L BBiG, § 4 TVA-L Pflege, § 4 TV-Prakt, § 31 Abs. 2 StVZO, § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV, § 12 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV, etc).
    Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), c), e) DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 50 Beamtenstatusgesetz, §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz.
  4. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Stellen in der Staatsanwaltschaft Schwerin verarbeitet.
  5. Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten werden – je nach Ausgang des Bewerbungsverfahrens – mindestens für sechs Monate gespeichert.
    Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, werden die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme vernichtet. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.
    Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbungen erfolgt die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Mitteilung der Absage. Im Falle eines Vorstellungsgespräches gilt dies auch für die hierüber erhobenen personenbezogenen Daten. Die Aufbewahrung während dieses Zeitraums erfolgt zur Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Einstellungsentscheidungen. Nach Ablauf der Frist werden alle personenbezogenen Daten vernichtet bzw. gelöscht.
    Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage von Personalakten, informiert.
  6. Nach der DSGVO stehen Ihnen weitere Rechte zu:
    • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
    • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Absatz 1 DSGVO).
    • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
      Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
      Werderstraße 74a
      19055 Schwerin
      E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.