Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als neuer Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Folgenden informieren wir Sie nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung im Polizeipräsidium Neubrandenburg.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist das:

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Stargarder Straße 6
17033 Neubrandenburg

Telefon: 0395/5582-0
Telefax: 0395/5582 2006
E-Mail: pp.neubrandenburg@polmv.de

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Behördliche Datenschutzbeauftragte

Telefon: 0395/5582-2030
E-Mail: datenschutz-pp.neubrandenburg@polmv.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Dazu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens notwendig ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten bei Bewerbungen sind § 10 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und § 84 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V).

Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können.

Gegebenenfalls erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung in Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese wesentlich sind.

Kommen Sie für eine Einstellung in das Polizeipräsidium Neubrandenburg in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert. Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), c), e) DS-GVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO, § 50 Beamtenstatusgesetz, §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz.

4. Empfänger

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH als technischer Dienstleister übermittelt und durch die zuständigen Stellen im Polizeipräsidium Neubrandenburg verarbeitet.

5. Widerspruch

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).

6. Speicherdauer

Soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, sind die personenbezogenen Daten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß zu vernichten (§ 10 Abs. 5 DSG M-V), spätestens nach 6 Monaten.

Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.

Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbungen erfolgt die Löschung Ihrer gewonnenen personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung der Absage. Im Falle eines Vorstellungsgespräches gilt dies auch für die hierüber erhobenen personenbezogenen Daten. Die Aufbewahrung während dieses Zeitraums erfolgt zur Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Einstellungsentscheidungen. Nach Ablauf der Frist werden alle gewonnenen personenbezogenen Daten vernichtet bzw. gelöscht.

Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage von Personalakten, informiert.

7. Auskunfts- und weitere Rechte

Nach der DS-GVO stehen Ihnen im Rahmen der Bestimmungen, nachfolgend genannte Rechte zu:

  • Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sind unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden, steht Ihnen ein Recht zur Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO). Das Einlegen von Widerspruch hat die Beendigung Ihrer Bewerbung zur Folge.

Sie haben ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Postanschrift:

Lennéstraße 1, Schloss
19053 Schwerin

Dienststelle:
Werderstraße 74 a
19055 Schwerin

Telefon: 0385-594940
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Internet: www.datenschutz-mv.de