Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Datenschutzhinweise gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern mit personenbezogenen Daten von Bewerberinnen und Bewerbern umgeht. Der Schutz personenbezogener Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt deren Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO).

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

vertreten durch:

Frau Staatssekretärin Ines Jesse
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Telefon: 0385 - 15091
Webseite: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

2. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann unter der Postanschrift:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Telefon: 0385 - 588 15710

erreicht werden.

3. Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin

Website: https://www.datenschutz-mv.de; https://www.informationsfreiheit-mv.de

4. Verarbeitungszwecke

Zweck der Datenerhebung ist die rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Hierfür verarbeiten wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für die Bewerbung erforderlich sind.

Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden zu können. Gegebenenfalls erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung auf Grundlage des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese erforderlich sind.

5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sowie ggf. spezialgesetzliche Normen (§ 3 Abs. 5 TV-Ärzte, § 3 Abs. 5 TV-Forst, § 4 TVA-L BBiG, § 4 TVA-L Pflege, § 4 TV-Prakt, § 31 Abs. 2 StVZO, § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV, § 12 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 FeV, etc.).

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c), e) DS-GVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 50 Beamtenstatusgesetz, §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz.

6. Kategorien der Empfänger von personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auswahlverfahrens verwendet. Zugriff auf die Daten haben nur die an dem Verfahren beteiligten Personen (insbesondere Beschäftigte des Personalreferates, des Fachbereichs, in dem die spätere Verwendung vorgesehen ist, Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte). Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

7. Speicherdauer

Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten unmittelbar nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme.

Im Falle einer nicht erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.

Die zuvor genannte Speicherfrist verlängert sich im Fall einer Klage, um die Nachprüfbarkeit der Auswahlentscheidung sicherzustellen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung eines Gerichts über die Klage rechtskräftig wird.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage einer Personalakte, informiert.

8. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht

  • auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO),
  • auf Berichtigung, soweit unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 16 DS-GVO),
  • auf Löschung der Daten, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder Sie der Datenverarbeitung mit Erfolg gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO widersprochen haben (Art. 17 DS-GVO),
  • auf Einschränkungen der Datenverarbeitung (Art. 18 DS-GVO), zum Beispiel für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten oder an Stelle des oben genannten Löschungsanspruchs,
  • auf Datenübertragbarkeit, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Art. 20 DS-GVO),
  • auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DS-GVO).

In den vorgenannten Fällen wenden Sie sich bitte an das

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Personalreferat
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Telefon: 0385 - 15110

Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu (Art. 77 DS-GVO; Kontaktdaten siehe Punkt 3.)

9. Folgen der Nichtbereitstellung der Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, damit der Dienstherr bzw. Arbeitgeber das Bewerbungsverfahren durchführen kann. Stellen Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung, können Sie an dem Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen. Sofern Sie während des Bewerbungsverfahrens die Löschung Ihrer Daten begehren, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet und führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.