Häufig gestellte Fragen - Steuerverwaltung
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ausbildung und zum Studium in der Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zur Bewerbung sowie zum Auswahlverfahren. Bei weiteren Fragen stehen dir gern die in der Ausschreibung benannten Ansprechpersonen zur Verfügung.
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Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Bewerben kannst du dich entweder über den Online-Bewerbungsbogen im Karriereportal oder per E-Mail an Bewerbung-Finanzamt@fm.mv-regierung.de.
Das Auswahlverfahren besteht insgesamt aus 3 Stufen:
1. Stufe: Bewerbung
Wichtig für deine Bewerbung bei uns ist, dass in der Bewerbung folgende Bestandteile enthalten sind:
- Motivationsschreiben mit den drei Finanzämtern für deinen Praxiseinsatz
- Lebenslauf
- die letzten beiden Schulzeugnisse und das Schulabgangszeugnis
Solltest du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung noch minderjährig sein, benötigen wir von deinen Eltern noch eine Einverständniserklärung zu deiner Bewerbung.
Weitere Hinweise:
- Bewerberinnen und Bewerber des öffentlichen Dienstes reichen bitte zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
- Bewerberinnen und Bewerber auf eine Vorbehaltsstelle gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz reichen bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Stammdienststelle der Einheit ein.
Bitte achte darauf, dass elektronische Anlagen im PDF- Format übermittelt werden.
2. Stufe: Digitaler kognitiver Eignungstest
Nachdem du deine Bewerbung eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail mit den Zugangsdaten für den digitalen kognitiven Eignungstest.
3. Stufe: Mündliches Auswahlverfahren im Finanzministerium M-V
Wenn du den digitalen kognitiven Eignungstest erfolgreich bestanden hast, wirst du für das mündliche Auswahlverfahren in das Finanzministerium M-V eingeladen. Hier wird dich eine Gruppendiskussion und ein Einzelinterview erwarten.
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Kann ich mich mit meinem Abitur für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt und für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt bewerben?
Ja, mit deinem Abitur kannst du dich natürlich sowohl für die Ausbildung als auch für das Studium bewerben. Da Doppelbewerbungen leider nicht möglich sind, musst du dich bereits mit deiner Bewerbung für eine Laufbahn entschieden haben. Solltest du dir dazu unsicher sein, kannst du dich jederzeit an Frau Muske (0385/ 588 14127) oder an Frau Smolinski (0385/ 588 14128) oder per E-Mail an bewerbung-finanzamt@mv-regierung.de wenden, um dich beraten zu lassen.
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Kann ich das duale Studium auch ohne Abitur absolvieren?
Damit du das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt (w/m/d) beginnen kannst, benötigst du einen Bildungsabschluss, welcher zu einem Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium berechtigt.
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Nehmen Sie auch Bewerberinnen bzw. Bewerber mit Migrationshintergrund?
In ein Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder die eines Drittstaates, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt.
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In welchem Finanzamt absolviere ich meine praktische Ausbildungs- und Studienzeit?
In Mecklenburg- Vorpommern gibt es insgesamt 10 Finanzämter. Während deiner Ausbildung bzw. Studium wirst du einem dieser Finanzämter für diese Zeit zugeordnet. Bereits während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens darfst du drei Finanzämter für deine berufspraktischen Zeiten benennen, die dann nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden.
An dieser Stelle möchten wir dir noch einmal den Hinweis geben, dass du als Landesbedienstete bzw. Landesbediensteter auch landesweit, also in allen Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns eingesetzt werden kannst.
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Wo findet die theoretische Ausbildung statt?
Die fachtheoretische Ausbildung findet in der Außenstelle der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg in den Räumlichkeiten der Fachhochschule Güstrow statt.
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Wie alt darf ich zu Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums höchstens sein?
Zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn darfst du nicht älter als 34 Jahre sein. Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen können noch eingestellt werden, wenn sie am Tag der Einstellung (Ausbildungs- bzw. Studienbeginn) nicht älter als 37 Jahre sind. Auch Zeiten der Betreuung und Pflege können sich ggf. erhöhend auf das Eintrittsalter auswirken.
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Bin ich während der Ausbildung schon Beamtin bzw. Beamter?
Bereits während der Ausbildung wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums wirst du in das Beamtenverhältnis auf Probe und danach auf Lebenszeit übernommen.
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Werden die Auszubildenden und Studierenden mit Sonderleistungen unterstützt?
Neben der monatlichen Besoldung in Höhe von circa 1.478 € (brutto) für die Auszubildenden und circa 1.534 € (brutto) für die Studierenden erhalten unsere Anwärterinnen und Anwärter alle ein iPad für die Ausbildungs- und Studiendauer. Außerdem können Fahrtkosten im Rahmen des Landesreisekostengesetzes erstattet werden. Minderjährige haben einen Anspruch auf eine Unterbringung bei der Fachhochschule Güstrow.
Außerdem können wir dir eine optimale Lernatmosphäre bieten. Die Ausbildungs- und Studienklassen bestehen aus maximal 24 Auszubildenden bzw. Studierenden, sodass du eng mit den Dozierenden zusammenarbeiten und all deine Fragen loswerden kannst.
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Wer sind meine Ansprechpartner während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?
Während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden Frau Muske und Frau Smolinski deine Ansprechpartnerinnen sein. Du erreichst die beiden wie folgt:
Frau Muske: 0385/ 58814127 oder unter bewerbung-finanzamt@fm.mv-regierung.de
Frau Smolinski: 0385/ 58814128 oder unter bewerbung-finanzamt@fm.mv-regierung.de
Nachdem du das mündliche Auswahlverfahren absolviert hast, werden deine Bewerbungsunterlagen an das zuständige Personalreferat übergeben. Wenn du Fragen zu deiner Einstellung hast, kannst du dich an die folgenden Kolleginnen wenden:
Frau Mohri: 0385/ 58814704 oder unter Laura.Mohri@fm.mv-regierung.de
Frau Pagel: 0385/ 58814704 oder unter Saskia.Pagel@fm.mv-regierung.de