Verdienstmöglichkeiten

Transparent

Die Bezahlung mit dem Chef verhandeln? Ist beim Land MV nicht nötig. Die Höhe der Gehälter ist tarifvertraglich oder gesetzlich festgelegt.

Fair

Für den gleichen Job unterschiedliche Löhne? Gibt es bei uns nicht. Qualifikation und Berufserfahrung zählen bei allen Beschäftigten gleichermaßen.

Sicher

Unbeständiges Einkommen oder lange auf's Geld warten? Mit Sicherheit nicht. Auch in Krisenzeiten können Sie sich auf die pünktliche Zahlung Ihres Gehalts verlassen.

Bei uns erwarten Sie transparente, faire und sichere Verdienstmöglichkeiten auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder oder des Besoldungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Nutzen Sie die nachstehenden Informationen gern für einen ersten Eindruck, mit welchem Verdienst Sie bei uns rechnen können.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Verdienstmöglichkeiten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Höhe des Verdienstes wird durch die Eingruppierung in die Entgeltgruppe und die Zuordnung zur jeweiligen Stufe bestimmt. Dies erfolgt basierend auf der individuellen Qualifikation und der bisherigen beruflichen Erfahrung.

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  • Gehaltsspannen nach Entgeltgruppen (TV-L)

    Tarifbeschäftigte erhalten

    • das sogenannte Tabellenentgelt,
    • eine Jahressonderzahung,
    • und etwaige Zulagen.

    Die nachfolgenden Gehaltsspannen beziehen sich nur auf das monatliche Tabellenentgelt (brutto). Dieses erhöht sich regelmäßig durch Erreichen der nächsten Stufe und bietet so von Beginn an Entwicklungsperspektiven.

    Zur vollständigen Übersicht aller Stufen

    Entgeltgruppe TabellenEntgelt
    E 1 2.434,49 - 2.630,30 Euro
    E 2 2.642,84 - 3.285,81 Euro
    E 3 2.815,57 - 3.363,27 Euro
    E 4 2.849,24 - 3.479,47 Euro
    E 5 2.973,97 - 3.618,92 Euro
    E 6 3.086,57 - 3.758,72 Euro
    E 7 3.135,83 - 3.878,56 Euro
    E 8 3.319,52 - 4.045,01 Euro
    E 9a 3.520,10 - 4.490,04 Euro
    E 9b 3.520,10 - 4.878,28 Euro
    E 10 3.928,42 - 5.490,47 Euro
    E 11 4.064,54 - 5.886,14 Euro
    E 12 4.193,48 - 6.446,05 Euro
    E 13 4.629,74 - 6.580,44 Euro
    E 14 5.003,49 - 6.998,52 Euro
    E 15 5.504,26 - 7.640,58 Euro
    gültig ab 01.02.2025

    Für einige Berufsgruppen (beispielsweise Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, forstwirtschaftlich Beschäftigte, Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte) gelten spezielle tarifliche Regelungen.

Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten die Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes. Die Höhe des Grundgehalts bemisst sich nach der Besoldungsgruppe und der jeweils erreichten Erfahrungsstufe. Berufliche Vorerfahrung, auch außerhalb des öffentlichen Dienstes, kann dabei auch berücksichtigt werden. Zusätzlich zum Grundgehalt wird entsprechend den individuellen familiären Verhältnissen ein Familienzuschlag gewährt.

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  • Gehaltsspannen nach Besoldungsgruppen (Besoldungsordnung A)

    Beamtinnen und Beamte erhalten

    • das sogenannte Grundgehalt,
    • einen Familienzuschlag (siehe unten),
    • eine Jahressonderzahung,
    • und etwaige Zulagen.

    Die nachfolgenden Gehaltsspannen beziehen sich nur auf das monatliche Grundgehalt (brutto). Dieses erhöht sich regelmäßig durch Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe und bietet so von Beginn an Entwicklungsperspektiven. Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 13 erhalten eine ergänzende Strukturzulage.

    Zur vollständigen Übersicht aller Erfahrungsstufen

    Besoldungsgruppe Grundgehalt Strukturzulage
    A 4 2.718,06 - 3.019,86 Euro
    A 5 2.736,37 - 3.115,74 Euro
    A 6 2.790,48 - 3.261,27 Euro 24,93 Euro
    A 7 2.893,21 - 3.489,79 Euro 24,93 Euro
    A 8 3.046,15 - 3.770,56 Euro 24,93 Euro
    A 9 3.215,82 - 3.993,25 Euro 97,57 - 108,44 Euro
    A 10 3.430,01 - 4.443,90 Euro 108,44 Euro
    A 11 3.884,83 - 4.925,89 Euro 108,44 Euro
    A 12 4.143,84 - 5.412,41 Euro 108,44 Euro
    A 13 4.821,09 - 5.991,29 Euro 108,44 Euro
    A 14 5.059,56 - 6.610,35 Euro
    A 15 6.139,55 - 7.435,57 Euro
    A 16 6.750,01 - 8.258,14 Euro
    gültig ab 01.02.2025

    Für einige Berufsgruppen gelten spezielle besoldungsrechtliche Bestimmungen: feste Gehälter für bestimmte Ämter in leitender Funktion (Besoldungsordnung B), Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen (Besoldungsordnung W) und Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsordnung R).

  • Familienzuschlag

    Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Familienverhältnissen und der Besoldungsgruppe.

    Wenn die Ehegattin oder der Ehegatte, die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner oder der im selben Haushalt lebende andere Elternteil der zu berücksichtigenden Kinder über kein oder ein sehr geringes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen verfügt, wird ein Familienergänzungszuschlag gewährt.

    Die nachstehende Übersicht beinhaltet beispielhaft die Berechnung des monatlichen Familienzuschlags (brutto) für häufige Anwendungsfälle (ohne Familienergänzungszuschlag).

    Zur vollständigen Regelung zum Familien- und Familienergänzungszuschlag

    Familienverhältnisse Besoldungsgruppe Familienzuschlag
    verheiratet / verwitwet /
    geschieden mit Unterhaltspflicht
    (oder jeweils entsprechende Verhältnisse
    nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
    160,28 Euro
    + 1 Kind A 4
    A 5
    A 6
    ab A 7
    395,28 Euro
    390,28 Euro
    375,28 Euro
    353,69 Euro
    + 2 Kinder A 4
    A 5
    A 6
    ab A 7
    588,69 Euro
    583,69 Euro
    568,69 Euro
    547,10 Euro
    + 3 Kinder A 4
    A 5
    A 6
    ab A 7
    1.215,28 Euro
    1.210,28 Euro
    1.195,28 Euro
    1.173,69 Euro
    ledig, 1 Kind (nicht im eigenen Haushalt) A 4
    A 5
    A 6
    ab A 7
    235,00 Euro
    230,00 Euro
    215,00 Euro
    193,41 Euro
    ledig, 1 Kind (im eigenen Haushalt) A 4
    A 5
    A 6
    ab A 7
    395,28 Euro
    390,28 Euro
    375,28 Euro
    353,69 Euro
    gültig ab 01.02.2025