Informationen der Vormerkstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Soldatinnen und Soldaten

Mit einem Eingliederungs- oder Zulassungsschein können Sie Beamtin bzw. Beamter oder Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter in Mecklenburg-Vorpommern werden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über das Eingliederungsverfahren.

Direkt zur Bewerbung

Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

  • Kontakt

    Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Zentrales Personalmanagement
    - Vormerkstelle -
    Schloßstr. 9-11
    19053 Schwerin

    Ansprechperson:
    Lutz Ninnemann
    Tel. 0385 588 14542

    E-Mail: vormerkstelle@fm.mv-regierung.de

  • Ablauf des Verfahrens

    Wenn Sie Inhaberin bzw. Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins sind oder eine Bestätigung über den bei Ablauf der festgesetzten Dienstzeit bestehenden Anspruch erhalten haben, können Sie sich jederzeit bei der Vormerkstelle bewerben.

    • Die Vormerkstelle erfasst Ihren Einstellungswunsch einschließlich der Angaben zu Eignung und Neigung.
    • Sobald der Vormerkstelle Vorbehaltsstellen mitgeteilt werden, für die Sie nach Ihrem Einstellungswunsch in Betracht kommen, schlägt die Vormerkstelle Sie der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor.
    • Gleichzeitig informiert Sie die Vormerkstelle über die Einstellungsmöglichkeit und fordert Sie auf, sich unmittelbar bei der Einstellungsbehörde zu bewerben.
    • Wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung festgestellt und Sie zur Einstellung ausgewählt hat, weist die Vormerkstelle Sie zur Einstellung auf die Vorbehaltsstelle zu.
    • Zugleich fordert die Vormerkstelle Sie auf, das Original des Eingliederungsscheins, des Zulassungsscheins oder der Bestätigung über den bei Ablauf der festgesetzten Dienstzeit bestehenden Anspruch der Einstellungsbehörde vorzulegen.
  • Beamtin bzw. Beamter werden

    Mit einem Eingliederungs- oder Zulassungsschein können Sie ein Beamtenverhältnis anstreben und in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.

    Bitte beachten Sie bezüglich einer in Betracht kommenden Freistellung vom militärischen Dienst, dass das Dienstzeitende nicht nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes erreicht wird. Es ist grundsätzlich nicht möglich, eine Einstellungszusage für eine spätere Berufung in das Beamtenverhältnis zu erteilen, um Ihnen das Ableisten einer gegebenenfalls verbleibenden Restdienstzeit nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen.

    Vorbehaltsstellen, die keine besonderen Voraussetzungen, wie fachspezifische Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, erfordern, können regelmäßig für folgende Vorbereitungsdienste bestimmt werden:

    Fachrichtung Vorbereitungsdienst Einstellungstermin DIenstherr
    Allgemeiner Dienst Bachelor of Laws - öffentliche Verwaltung
    (gehobener Dienst)

    Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt
    (mittlerer Dienst)
    1. Oktober Land, ggf. Kommunen
    Steuerverwaltungsdienst Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt
    (gehobener Dienst)

    Finanzwirtin bzw. Finanzwirt
    (mittlerer Dienst)
    1. Oktober



    1. September
    Land
    Justizdienst (Verwaltung) Diplom-Rechtspflegerin bzw. Diplom-Rechtspfleger
    (gehobener Dienst)

    Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (mittlerer Dienst)

    Justizhauptwachtmeisterin bzw. Justizhauptwachtmeister
    (einfacher Dienst)
    1. August



    1. September


    1. Dezember
    Land
    Justizdienst (Justizvollzug) Justizobersekretärin bzw. Justizobersekretär
    (mittlerer Dienst)
    1. Februar,
    1. Oktober
    Land
    Feuerwehrdienst Brandmeisterin bzw. Brandmeister
    (mittlerer Dienst)
    1. Oktober Kommunen

    Die Einstellung in weitere Vorbereitungsdienste, insbesondere solche, die eine fachspezifische Ausbildung erfordern, erfolgt gegebenenfalls nach Bedarf. Diesbezügliche Vorbehaltsstellen werden erfahrungsgemäß selten bestimmt. Eingliederungsberechtigte mit entsprechendem Verwendungswunsch und entsprechender Eignung werden in dem Fall berücksichtigt.

  • Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter werden

    Mit einem Zulassungsschein können Sie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anstreben. Hierzu zählt auch die Einstellung in ein vorgeschaltetes Ausbildungsverhältnis.

    Ausbildung

    Vorbehaltsstellen, die keine besonderen Voraussetzungen, wie fachspezifische Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, erfordern, können regelmäßig für folgende Ausbildungen bestimmt werden:

    Ausbildung Einstellungstermin Arbeitgeber
    Straßenwärterin bzw. Straßenwärter 1. September Land

    Die Einstellung in weiteren Ausbildungsverhältnissen erfolgt im Übrigen nach Bedarf dezentral durch die jeweiligen personalführenden Behörden. Diesbezügliche Vorbehaltsstellen werden erfahrungsgemäß selten bestimmt. Eingliederungsberechtigte mit entsprechendem Verwendungswunsch und entsprechender Eignung werden in dem Fall berücksichtigt.

    Unmittelbare Einstellung

    Soweit Vorbehaltsstellen für die unmittelbare Besetzung durch (fertig ausgebildete) Tarifbeschäftigte bestimmt werden, erfordern diese in der Regel eine fachspezifische Ausbildung. Die Einstellung erfolgt dezentral durch die jeweiligen personalführenden Behörden. Eingliederungsberechtigte mit entsprechendem Verwendungswunsch und entsprechender Eignung werden in dem Fall berücksichtigt. Da hier weder Ausbildung noch Vorbereitungsdienst vorangehen, muss bereits bei der Einstellung das festgesetzte Dienstzeitende erreicht sein.

  • Bewerbung

    Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit diesem Online-Formular an die Vormerkstelle.

    Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • tabellarischer Lebenslauf
    • Zeugnisse über die schulische und berufliche Vorbildung
    • Eingliederungsschein, Zulassungsschein oder Bestätigung über den bei Ablauf der festgesetzten Dienstzeit bestehenden Anspruch

    Laden Sie bitte nach dem Absenden der Online-Bewerbung den ausgefüllten Bewerbungsbogen herunter und senden ihn an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Ihre Bewerbung kann von der Vormerkstelle erst weiterbearbeitet werden, wenn der vom BFD abschließend ausgefüllte Bewerbungsbogen eingegangen ist.

    Bitte beachten Sie außerdem:

    Eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet Sie grundsätzlich auf den landesweiten Einsatz vor. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums und Übernahme in den Landesdienst werden ortsgebundene Verwendungswünsche soweit möglich berücksichtigt. Ein bestimmter Dienstort kann jedoch von der Vormerkstelle nicht verbindlich zugesagt werden.

    Einstellungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst als Beamtin bzw. Beamter des gehobenen Dienstes sowie entsprechende Ausbildungsverhältnisse ist regelmäßig eine zum Hochschul-/Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung (Hochschulreife oder Fachhochschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Wenn Sie einen den o. g. Bildungsabschlüssen gleichwertigen Bildungsstand besitzen (z. B. durch eine gesetzlich anerkannte berufliche Fortbildungsprüfung), fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit (z. B. Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde) bei.

  • Informationen zum Datenschutz

    Ihre Daten werden vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen der Vormerkstelle.