Informationen der Vormerkstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Einstellungsbehörden

Die Einstellungsbehörden von Land und Kommunen sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz zu bestimmen und der Vormerkstelle mitzuteilen sowie von dieser zugewiesene Soldatinnen und Soldaten einzustellen. Die wichtigsten Informationen hierzu sind nachstehend zusammengefasst.

Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

  • Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
    Zentrales Personalmanagement
    - Vormerkstelle -
    Schloßstr. 9-11
    19053 Schwerin

    Ansprechperson:
    Lutz Ninnemann
    Tel. 0385 588 14542

    E-Mail: vormerkstelle@fm.mv-regierung.de

  • Rechtsgrundlagen
    • Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) (externer Link)
    • Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (Stellenvorbehaltsverordnung - StVorV) (externer Link)
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Soldatenversorgungsgesetz-Zuständigkeitslandesverordnung - SVGZustLVO M-V) (externer Link)
    • Verfahrenshinweise zur Durchführung der Berechnung und Bestimmung von Vorbehaltsstellen nach § 10 Abs. 1 bis 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) (externer Link)
  • Behörden, bei denen Vorbehaltsstellen zu bestimmen sind
    • Einstellungsbehörden des Landes
    • Gemeinden und Gemeindeverbände mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen oder entsprechenden durch Angestellte zu besetzenden Stellen

    Keine Vorbehaltsstellen werden jedoch bestimmt bei

    • öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden,
    • Einstellungen in den Polizeivollzugsdienst und
    • Einstellungen in den Schuldienst für eine Verwendung als Lehrer.
  • Berechnung der Vorbehaltsstellen

    Vorbehaltsstellen werden auf der Grundlage der Anzahl der von den Einstellungsbehörden vorgenommenen Einstellungen wie folgt berechnet:

    • bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst jede 6. Stelle (einfacher und mittlerer Dienst) bzw. jede 9. Stelle (gehobener Dienst),
    • bei unbefristeten Einstellungen von Tarifbeschäftigten jede 10. Stelle jeweils innerhalb der Entgeltgruppen E 1 bis E 4, E 5 bis E 9a und E 9b bis E 12 TV-L (oder vergleichbare Entgeltgruppen anderer Tarifverträge),
    • in entsprechender Anzahl Stellen bei Einstellungen in vorgeschaltete Ausbildungsverhältnisse.

    Zuständig für die Berechnung sind

    • die Landesbehörden für die Einstellungen entsprechend den ihnen übertragenen personalrechtlichen Befugnissen,
    • die Landrätinnen und Landräte für die Einstellungen bei dem jeweiligen Landkreis,
    • die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Einstellungen bei der jeweiligen Gemeinde,
    • die Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und die rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes oder der Landrätinnen oder Landräte unterstehen, mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen oder entsprechenden durch Tarifbeschäftigte zu besetzenden Stellen, für die Einstellungen in ihrem Bereich.

    Berechnungsbogen (docx-Datei)

  • Mitteilung der Vorbehaltsstellen an die Vormerkstelle

    Die Mitteilung erfolgt durch die für die Berechnung zuständige Behörde.

    Die Mitteilung erfolgt unverzüglich, nachdem eine Vorbehaltsstelle bestimmt wurde. Sie erfolgt so rechtzeitig, dass den Eingliederungsberechtigten die Teilnahme am jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren in angemessener Zeit ermöglicht wird, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Stellenausschreibung.

    Pendelbogen für die Mitteilung der Vorbehaltsstellen (docx-Datei)

  • Zuweisung und Einstellung der Eingliederungsberechtigten

    Die Vormerkstelle unterbreitet auf der Grundlage der bei ihr vorliegenden Bewerbungen eingliederungsberechtigter Soldatinnen und Soldaten einen Zuweisungsvorschlag zu den mitgeteilten Vorbehaltsstellen.

    Die Eingliederungsberechtigten bewerben sich unmittelbar bei der Einstellungsbehörde. Diese führt das Eignungsfeststellungs- und gegebenenfalls Auswahlverfahren durch, wobei eine Konkurrenz mit nicht eingliederungsberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern nicht stattfindet. Das Ergebnis wird der Vormerkstelle mitgeteilt.

    Die Vormerkstelle weist aufgrund des übermittelten Ergebnisses die Eingliederungsberechtigten der Einstellungsbehörde zur Einstellung zu.

  • Freigabe von Vorbehaltsstellen

    Vorbehaltsstellen, die nicht mit ausreichend qualifizierten Eingliederungsberechtigten besetzt werden können, werden von der Vormerkstelle zur anderweitigen Besetzung freigegeben.