Vormerkstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten Leistungen der Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Hierzu zählt auch die Eingliederung in den öffentlichen Dienst. Die Einstellungsbehörden des Landes und der Kommunen sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben hierfür Stellen vorzubehalten.
Die eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten bewerben sich bei der Vormerkstelle. Diese erhält von den Einstellungsbehörden die Mitteilung über die Berechnung und Bestimmung der vorbehaltenen Stellen und weist ihnen die jeweiligen Soldatinnen und Soldaten zur Einstellung zu.
Die Vormerkstelle des Landes ist beim Ministerium für Finanzen und Digitalisierung eingerichtet, das für das zentrale Personalmanagement für die Landesverwaltung zuständig ist.